Das Hinweisgeberschutzgesetz soll bereits im April in Kraft treten, aber noch hat es keine Zustimmung vom Bundesrat erhalten, weil dadurch mittelständische Unternehmen zu stark belastet werden würden. Es wird kritisiert, dass das „Whistleblower-Gesetz“ auch diejenigen schützt, die keine guten Absichten haben. Dabei wird ein Schutz der Hinweisgeber seit Dezember 2021 von der EU gefordert. Diese leitete bereits ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren ein.
Worum geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz?
Dieses Gesetz soll hinweisgebende Personen schützen bzw. Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Stellen Mitarbeitende im Unternehmen Rechtsverstöße fest, müssen sie davor geschützt werden, dadurch benachteiligt behandelt zu werden.
Melden Mitarbeitende Betrug, Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz usw. müssen sie ausreichend vor Konsequenzen geschützt werden.
Wir werden am 09.05.2023 mit Ihnen das Gesetz aus arbeitsrechtlicher Sicht unter die Lupe nehmen und klären, wie man den Datenschutz dabei einhalten kann. Zudem stellen wir uns der moralischen Frage und den Konflikten, die dabei entstehen können.
Über die M71 Group
Im Fokus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Unternehmen der M71 Group liegt die Bündelung von Kompetenzen in den Bereichen Informationstechnologie, Security, Compliance, Software und Networking. Also wieso nicht dieses Know-how weitergeben?
Genau das ist das Kernziel der Eventreihe meet & eat. Eigene Experten der M71 Group und Gastrednerinnen/Gastredner informieren einmal im Quartal über aktuelle Themen, Trends, Entwicklungen und deren Vorgaben und Möglichkeiten in den oben genannten Bereichen.
Darum profitieren Sie von der Teilnahme an unserem Event:
INPUT – Klärung von Fragen und Herausforderungen rund um verschiedene Themen
NETZWERK – Die Möglichkeit zum Austausch und zur interessanten Diskussionsrunde
FRAGEN & ANTWORTEN – Fachwissenaustausch bei Ihrem Frühstück am Arbeitsplatz
ONLINE – kostenfrei und zeitsparend